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   OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19   

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OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19 (https://dejure.org/2023,4981)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2023 - 12 LB 128/19 (https://dejure.org/2023,4981)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 12 LB 128/19 (https://dejure.org/2023,4981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    LuftVG § 12; LuftVG § 14
    Luftverkehrsrechtliche Gefahr; steckengebliebenes Genehmigungsverfahren; Neubescheidung; Segelflugplatz; Untätigkeitsklage; Windenergieanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage in der Nähe eines Segelflugplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LuftVG § 12 ; LuftVG § 14
    Luftverkehrsrechtliche Gefahr; steckengebliebenes Genehmigungsverfahren; Neubescheidung; Segelflugplatz; Untätigkeitsklage; Windenergieanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage in der Nähe eines Segelflugplatzes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Denn der Beklagte konnte sich über die (formell wirksame, s. dazu nachfolgend unter 2.) ablehnende Entscheidung der Beigeladenen zu 1) vom 15. Juni 2016 nach § 14 Abs. 1 LuftVG (Bl. 758 BA 3) nicht hinwegsetzen (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Leitsatz und Rn. 56, 59).

    "Zuständige Behörde" im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Immissionsschutzbehörde, hier also der Beklagte; auch sie/er bedarf daher der Zustimmung der Luftfahrtbehörde, weil diese Zustimmung als interne Mitwirkung nicht von der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG umfasst ist (vgl. zum Folgenden Senatsurt. v. 13.11.2019, a.a.O., Rn. 56 ff.).

    Ist eine erforderliche Zustimmung nach § 14 LuftVG zu Recht versagt worden, so besteht daher weder Raum noch Bedarf für eine weitergehende Prüfung insoweit im Genehmigungsverfahren durch die Immissionsschutzbehörde (Senatsurt. v. 13.11.2019, a. a. O., Rn. 59).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2017 - 1 LB 18/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Denn auch die angeführte Möglichkeit der Zustimmung unter Auflagen eröffnet der Beigeladenen zu 1) keine Möglichkeit, in Form von Auflagen in diesem Verfahren dem Beigeladenen zu 2) Einschränkungen aufzuerlegen; dies ist ihr bzw. dem Beklagten nur gegenüber der Klägerin als Antragstellerin möglich (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 19.1.2017 - 1 LB 18/15 -, juris, Rn. 87 ff.).

    Es ist daher eine Gefahrenprognose erforderlich (OVG Schl.-Hol., Urt. v. 19.1.2017 - 1 LB 18/15 -, juris, Rn. 66).

    Die Beigeladene zu 1) hat zutreffend darauf verwiesen, dass eine solche verbindliche Regelung des "Flugplatzverkehrs" auf Plätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle, wie hier, grundsätzlich durch eine (heute) auf § 22 Abs. 1 Satz 2 LuftVO gestützte Allgemeinverfügung erfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.10.2020 - 3 S 526/20 -, juris, Rn. 75 f.; Hess. VGH, Beschl. v. 7.9.2017 - 9 A 1785/15.Z - juris, Rn. 15; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 19.1.2017 - 1 LB 18/15 -, juris, Rn. 61 f.) und es an einer solchen Allgemeinverfügung mangelt.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Insoweit kommt den bezeichneten Vorschriften der Charakter einer ordnungsrechtlichen Generalklausel zu (vgl. zu § 12 LuftVG : BVerwG, Beschl. v. 9.2.2015 - 4 B 39/14 -, juris, Rn. 6, sowie zu § 14 LuftVG : Senatsurt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 88).

    Ob danach eine Gefahr i. S. d. § 29 LuftVG zu bejahen ist, ist in der vorliegenden Fallgestaltung einer Verpflichtungsklage des Vorhabenträgers auf Erteilung einer Genehmigung bzw. eines Neubescheidungsbegehrens grundsätzlich in vollem Umfang verwaltungsgerichtlich zu klären (vgl. schon Senatsurt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 88); daraus folgt nach § 113 Abs. 5 VwGO im Regelfall die Pflicht, die Spruchreife (zumindest insoweit) herbeizuführen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 8 A 2478/15

    Keine Störung des Wetterradars Essen durch Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Daher ist hieran anknüpfend die Frage zu klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang dieser Abstand allgemein (vgl. dazu NfL 1-847-16 v. 19.10.2016 mit [bezogen auf WEA] kritischer Anm. Jung, aviation news 2.2017, S. 10 f.) oder speziell für (startende) Segelflugzeuge im Schleppstart - um hier je Seite mindestens mehr als 265 m bzw. 275 m - zu erweitern ist (vgl. Bl. 113 GA) oder dies jedenfalls erfolgen kann (vgl. dazu eher restriktiv für motorbetriebene Flugzeuge: OVG NRW; Urt. v. 1.3.2018 - 8 A 2478/15 -, juris, Rn. 293 ff., 297 zu "Hängegleitern").

    Eine solche kann jedoch insbesondere bei leichteren Flugzeugen bzw. Luftsportgeräten, wie gerade bei Segelflugzeugen, Gleitschirmen oder etwa Hängegleitern (vgl. dazu: OVG NRW, Urt. v. 1.3.2018 - 8 A 2478/15 -, juris, Rn. 293 ff., 297), auch jenseits eines Seitenabstandes von 150 m jedenfalls dann nicht ausgeschlossen werden, wenn diese in den Bereich der Nachlaufturbulenzen von WEA als sog. dynamische Luftfahrthindernisse gelangen (vgl. dazu S. 40 f. der Stellungnahme von Herrn O. sowie allgemein: VG Trier, Urt. v. 11.4.2017 - 1 K 4887/16 -, ZNER 2017, 510 ff. mit Anm. Schmidt, und bezogen auf Modellflugzeuge: VG Minden, Urt. v. 28.10.2015 - 11 K 2054/14 -, juris, Rn. 78 ff., sowie für Gleitschirmfliegen: Klaasen, "Durch den Wind, WKA und Gleitschirmfliegen, DHV- info 199, 54 ff.).

  • BVerwG, 25.11.2014 - 4 B 37.14

    Luftverkehrsrechtliche Zustimmung innerhalb und außerhalb des Bauschutzbereichs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Ihm ist (unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschl. v. 25.11.2014 - 4 B 37/14 -, juris, Rn. 5) weiterhin darin zu folgen, dass diese mit ihrer Entscheidung über die Zustimmung die ihr in § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG zugewiesene Aufgabe wahrnimmt, betriebsbedingte Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt abzuwehren.

    Außerdem bezieht sich der Zustimmungsvorbehalt auch nur auf die Feststellung einer konkreten Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs, ohne eine solche mit entgegenstehenden Belangen abzuwägen oder danach zu fragen, ob und inwieweit den Teilnehmern am Luftverkehr zugemutet werden kann, ihr Verhalten oder Vorhaben zu ändern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.2014 - 4 B 37/14 -, juris, Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 8 B 595/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Die Klägerin hat aber zutreffend darauf hingewiesen, dass es rechtlich nicht auf eine gefahrlose Startmöglichkeit in Richtung Südosten jenseits des Waldgebiets "N." ankomme, wenn eine andere Startroute verbindlich vorgegeben sei (vgl. auch auf eine Beeinträchtigung der Platzrunde abstellend: OVG NRW; Beschl. v. 27.9.2017 - 8 B 595/17 -, juris).

    Entgegen der Annahme der Beigeladenen zu 1) hat dies allerdings nicht zur Folge, dass jedenfalls der Beigeladene zu 2) als für sein Segelfluggelände Verantwortlicher nicht anderweitig, insbesondere durch Nebenbestimmungen zu der nach § 6 Abs. 1 LuftVG erforderlichen und erteilten Genehmigung für dieses Segelfluggelände, wirksam zur Gewährleistung der Einhaltung bestimmter Abflugrouten verpflichtet sein kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 27.9.2017 - 8 B 595/17 -, juris, Rn. 20 f.).

  • VG Trier, 11.04.2017 - 1 K 4887/16
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Selbst wenn man aus den insbesondere von den Beigeladenen in der Sache nachvollziehbar vorgetragenen Gründen, d. h. wegen der besonderen Störanfälligkeit von geschleppten Segelflugzeugen einerseits (vgl. S. 4 f. der Erwiderung der Beigeladenen zu 1) vom 18. Juni 2019, Bl. 524 f GA) und wegen der von WEA als zumindest zeitweilig teildynamischen Hindernissen ausgehenden Turbulenzen andererseits (vgl. dazu S. 41 der Stellungnahme von Herrn O. sowie allgemein: VG Trier, Urt. v. 11.4.2017 - 1 K 4887/16 -, ZNER 2017, 510 ff. mit Anm. Schmidt, und bezogen auf Modellflugzeuge: VG Minden, Urt. v. 28.10.2015 - 11 K 2054/14 -, juris, Rn. 78 ff., sowie für Gleitschirmfliegen: Klaasen, "Durch den Wind, WKA und Gleitschirmfliegen, DHV- info 199, 54 ff.), gleichwohl von einer allgemeinen bzw. ausnahmsweisen Erweiterbarkeit des Abstandes für (startende) Segelflugzeuge ausgeht, verbleiben weitere Fragen.

    Eine solche kann jedoch insbesondere bei leichteren Flugzeugen bzw. Luftsportgeräten, wie gerade bei Segelflugzeugen, Gleitschirmen oder etwa Hängegleitern (vgl. dazu: OVG NRW, Urt. v. 1.3.2018 - 8 A 2478/15 -, juris, Rn. 293 ff., 297), auch jenseits eines Seitenabstandes von 150 m jedenfalls dann nicht ausgeschlossen werden, wenn diese in den Bereich der Nachlaufturbulenzen von WEA als sog. dynamische Luftfahrthindernisse gelangen (vgl. dazu S. 40 f. der Stellungnahme von Herrn O. sowie allgemein: VG Trier, Urt. v. 11.4.2017 - 1 K 4887/16 -, ZNER 2017, 510 ff. mit Anm. Schmidt, und bezogen auf Modellflugzeuge: VG Minden, Urt. v. 28.10.2015 - 11 K 2054/14 -, juris, Rn. 78 ff., sowie für Gleitschirmfliegen: Klaasen, "Durch den Wind, WKA und Gleitschirmfliegen, DHV- info 199, 54 ff.).

  • VG Minden, 28.10.2015 - 11 K 2054/14
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Selbst wenn man aus den insbesondere von den Beigeladenen in der Sache nachvollziehbar vorgetragenen Gründen, d. h. wegen der besonderen Störanfälligkeit von geschleppten Segelflugzeugen einerseits (vgl. S. 4 f. der Erwiderung der Beigeladenen zu 1) vom 18. Juni 2019, Bl. 524 f GA) und wegen der von WEA als zumindest zeitweilig teildynamischen Hindernissen ausgehenden Turbulenzen andererseits (vgl. dazu S. 41 der Stellungnahme von Herrn O. sowie allgemein: VG Trier, Urt. v. 11.4.2017 - 1 K 4887/16 -, ZNER 2017, 510 ff. mit Anm. Schmidt, und bezogen auf Modellflugzeuge: VG Minden, Urt. v. 28.10.2015 - 11 K 2054/14 -, juris, Rn. 78 ff., sowie für Gleitschirmfliegen: Klaasen, "Durch den Wind, WKA und Gleitschirmfliegen, DHV- info 199, 54 ff.), gleichwohl von einer allgemeinen bzw. ausnahmsweisen Erweiterbarkeit des Abstandes für (startende) Segelflugzeuge ausgeht, verbleiben weitere Fragen.

    Eine solche kann jedoch insbesondere bei leichteren Flugzeugen bzw. Luftsportgeräten, wie gerade bei Segelflugzeugen, Gleitschirmen oder etwa Hängegleitern (vgl. dazu: OVG NRW, Urt. v. 1.3.2018 - 8 A 2478/15 -, juris, Rn. 293 ff., 297), auch jenseits eines Seitenabstandes von 150 m jedenfalls dann nicht ausgeschlossen werden, wenn diese in den Bereich der Nachlaufturbulenzen von WEA als sog. dynamische Luftfahrthindernisse gelangen (vgl. dazu S. 40 f. der Stellungnahme von Herrn O. sowie allgemein: VG Trier, Urt. v. 11.4.2017 - 1 K 4887/16 -, ZNER 2017, 510 ff. mit Anm. Schmidt, und bezogen auf Modellflugzeuge: VG Minden, Urt. v. 28.10.2015 - 11 K 2054/14 -, juris, Rn. 78 ff., sowie für Gleitschirmfliegen: Klaasen, "Durch den Wind, WKA und Gleitschirmfliegen, DHV- info 199, 54 ff.).

  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15

    Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Der luftverkehrsrechtliche Zustimmungsvorbehalt unterscheidet sich von der Einstellung entsprechender Belange in die (nachvollziehende) Abwägung nach § 35 Abs. 1 BauGB zunächst dadurch, dass seine Wahrnehmung einer gesonderten Behörde (eines anderen Rechtsträgers) obliegt, die ein von ihr mit der Versagung der Zustimmung aus luftverkehrsrechtlichen Gründen faktisch ausgesprochenes "Bauverbot" materiell-rechtlich eigenständig zu verantworten hat (vgl. zu § 18a LuftVG : BVerwG, Urt. v. 7.4.2016 - 4 C 1/15 -, juris, Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19
    Die Beigeladene zu 1) hat zutreffend darauf verwiesen, dass eine solche verbindliche Regelung des "Flugplatzverkehrs" auf Plätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle, wie hier, grundsätzlich durch eine (heute) auf § 22 Abs. 1 Satz 2 LuftVO gestützte Allgemeinverfügung erfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.10.2020 - 3 S 526/20 -, juris, Rn. 75 f.; Hess. VGH, Beschl. v. 7.9.2017 - 9 A 1785/15.Z - juris, Rn. 15; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 19.1.2017 - 1 LB 18/15 -, juris, Rn. 61 f.) und es an einer solchen Allgemeinverfügung mangelt.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20

    Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP;

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

  • VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15

    HINDERNISFREIHEIT AN FLUGPLÄTZEN; LANDEANFLUG; PLATZRUNDE; WINDKRAFTANLAGEN

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 8 A 12244/04

    Versagung luftfahrtbehördlicher Zustimmung für Windenergieanlage

  • BVerwG, 29.12.1994 - 7 VR 12.94

    Inhalt einer Entscheidung im "Benehmen" - Anhörung einer anderen Behörde -

  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 12 LA 188/19

    Antragsablehnung; intendiertes Ermessen; Mitwirkungsobliegenheit;

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

  • BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20

    Informationspflichten des Landtags Schleswig-Holstein; Grenzen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 8 A 11914/17

    Rücksichtnahmegebot bei Betriebserlaubnis für Segelflugplatz

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 12 ME 201/10

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    In diesem Umfang steht zugleich der sonstige öffentliche Belang der Landesverteidigung im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB, der inhaltlich jedenfalls im hier betroffenen Bereich des Luftverkehrs keine weitergehenden Anforderungen enthält, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4. April 2023 - 10 S 1560/22 -, NVwZ-RR 2023, 888 = juris Rn. 38; Nds. OVG, Urteil vom 12. Februar 2023 - 12 LB 128/19 -, ZNER 2023, 172 = juris Rn. 45, Beschluss vom 28. März 2017 - 12 LA 25/16 -, BauR 2017, 1180 = juris Rn. 18, nicht entgegen (dazu unter 2.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer

    In der Folge ist für die Frage des Vorliegens einer Gefahr auch unerheblich, ob der Beigeladenen im Einzelfall zugemutet werden könnte, ihrerseits ihr Verhalten zu ändern oder an dem zur Genehmigung gestellten Vorhaben auszurichten (vgl. NdsOVG, Urteil vom 14.02.2023 - 12 LB 128/19 - juris Rn. 68, Urteil vom 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - BauR 2020, 248, juris Rn. 59 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.11.2014 - 4 B 37.14 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2023 - 22 A 902/23

    Nichtzulassungsbeschwerde; Auslegung; Umdeutung; Windenergieanlage;

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Mai 2023 - 14 S 1705/22 -, ZNER 2023, 343 = juris Rn. 55; a. A. wohl Nds. OVG, Urteile vom 14. Februar 2023 - 12 LB 128/19 -, ZNER 2023, 172 = juris Rn. 68, und vom 13. November 2019 - 12 LB 123/19 -, BauR 2020, 248 = juris Rn. 59.
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